Mikrofon mit Popfilter, Aufhängung und Tischstativ© 2008 P&P Handelsgesellschaft für Industriegüter mbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot und Vertragsabschluß: Für Angebote, Auftragsannahme, Abmachungen, Änderungen, Nebenabreden oder  andere Willenserklärungen, sowie für Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen, auch bei Vorliegen abweichender Bedingungen des Bestellers. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die vorstehenden Willenserklärungen, auch diejenigen unserer Vertreter, werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Voranschläge für Reparaturen werden äußert kalkuliert und sind ebenfalls unverbindlich.

 

2. Preise sind freibleibend, auch wenn sie schriftlich bestätigt sind und verstehen sich in Euro ab Werk (bei Lieferungen in das Ausland frei deutsche Grenze bzw. deutscher Häfen) ausschließlich Verpackung und sonstiger Spesen. Preisänderungen behalten wir uns vor. Die Preisbildung für die Lieferungen erfolgt zu den am Versandtag gültigen Listengrund-preisen. Rabatte werden nur für jeden Einzelauftrag vereinbart und begründen für spätere Aufträge keinen Anspruch. Sie werden nur unter der Bedingung des fristgemäßen Eingangs des vollen Kaufpreises gewährt. Bei Zahlungsverzug, notwendig werdenden Beitreibungsmaßnahmen, Konkurs, Vertragshilfe, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich fällt der Rabatt weg. Es gilt dann der Listengrundpreis als Verkaufspreis, auch wenn der Nettopreis vereinbart wurde.

 

3. Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum sind unsere Rechnungen ohne Abzug in bar zu bezahlen.  Zahlungen für Lieferungen in das Ausland sind gemäß den im Angebot bzw. in der Auftragsannahme angegebenen Zahlungsbedingungen zu leisten. Nach Überschreitung des Zahlungszieles von 30 Tagen sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen in Rechnung zu stellen und laufende sowie künftige Lieferungen zurückzustellen bzw. abzulehnen.
Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber  mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt, oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs, Vergleich, Wechselprotest, Klagen usw. bekannt wird. Zahlungen mit Wechseln bedürfen unserer Zustimmung und ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen. Diskont- und Wechselspesen sind uns nach Aufgabe sofort in bar zu erstatten. Für auf Neben-plätze oder Auslandgezogene Wechsel und Schecks kann für rechtzeitige Vorzeigung oder Beibringung des Protestes keine Verbindlichkeit übernommen werden. An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, liefern wir nur gegen Vorkasse.

 

4. Lieferzeiten sind nur als annähernd und freibleibend zu betrachten. Auch wenn bestimmte Liefertermine zugesagt wurden, können Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung gegen uns nicht geltend gemacht werden. Bei Fertigung nach Zeichnung bleibt uns eine Mehr- und Minderlieferung bis 10 % vorbehalten. Die Bestellung verpflichtet zur Abnahme.

 

5. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Kisten bleiben bis zur Zahlung unser Eigentum. Bei frachtfreier Rücksendung derselben in wieder verwendungsfähigem Zustand werden 2/3 des berechneten Wertes vergütet. Pappkartons werden nicht zurückgenommen.

 

6. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.

 

7. Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung müssen sofort nach Empfang der Ware unter Beifügung des Pack- oder Lieferscheines schriftlich erhoben werden. Bei begründeten und anerkannten Beanstandungen behalten wir uns Ersatzlieferung oder Gutschrift nach unserer Wahl unter Ablehnung aller anderen Ansprüche des Bestellers vor.

 

8. Gewährleistung: Für Mängel durch unsachgemäßen Einbau oder durch Verschmutzung kann ein Ersatz nicht geleistet werden. Normale Abnutzung fällt nicht unter die Garantie. Ersatzlieferung oder Gutschrift kann allgemein erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung in unserem Werk geleistet werden. Die beanstandeten Waren sind ohne Kosten für uns einzusenden. In dringenden Bedarfsfällen wird nach Möglichkeit Ersatz zum jeweiligen Tagespreis geliefert und nach Festestellung der Ersatzpflicht Gutschrift erteilt.
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere Ersatz von Folgeschäden, entgangenen Gewinn etc. sind ausgeschlossen. Wir können die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ablehnen, wenn uns erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich angezeigt werden. Für Schwierigkeiten, die sich aus den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes bei der Verwendung oder dem Weiterverkauf unserer Erzeugnisse ergeben, lehnen wir die Haftung ab.

 

9. Eigentumsvorbehalt: An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zu vollständigen Bezahlung des gesamten Guthabens (einschließlich Zinsen und Kosten), welches uns jeweils aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer zusteht, vor. Wechsel und Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten und zu veräußern; dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zu Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Weiterverarbeitung gilt als vereinbart, dass uns der Käufer anteilsmäßig Miteigentum im Sinne des § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die hergestellte Sache für uns mit in Verwahrung behält.
Bei der Veräußerung der von uns gelieferten Ware durch den Käufer tritt er uns jetzt schon bis zu völligen Tilgung unserer gesamten Forderung die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Neben-rechten ab, im Falle vorheriger Vereinbarung in Höhe des anteilsmäßigen Miteigentums. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern mitzuteilen uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittkäufer erforderlich sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen in soweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 v. H. übersteigt.

 

10. Rücktritt: Ist die Erfüllung des Vertrages oder der Gewährleistungsansprüche unmöglich oder haben wir sie über eine angemessene Nachfrist hinaus schuldhaft verzögert, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Anderweitige Ansprüche des Bestellers gegen uns, unsere Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere Schadensersatzansprüche aller Art und aus allen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.

 

11. Vorkaufsrecht: Wird der Betrieb des Käufers geschlossen und aufgelöst oder kann er die von uns bezogenen Waren infolge Aufgabe der Fertigung oder Konstruktionsänderung nicht mehr verarbeiten, so steht uns das Vorkaufsrecht an den Beständen unserer Erzeugnisse zu.

 

12. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus dem und um das Vertragsverhältnis ergeben, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist Berlin.